Approbationen und Berufserlaubnisse
[02.07.2018]
Antragstellung und Ansprechpartner
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Einstellung des Besucherverkehrs und Veränderungen in der Arbeitsorganisation der Landesdirektion Sachsen infolge der Corona-Virus-Pandemie sind persönliche Vorsprachen und die telefonische Erreichbarkeit bis auf Weiteres nicht möglich. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen derzeit ausschließlich auf dem Postweg oder per E-Mail an den jeweiligen Bearbeiter.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages nicht beantwortet werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, von telefonischen Anfragen oder E-Mail-Anfragen Abstand zu nehmen. Wir werden Sie unaufgefordert kontaktieren.
Please note that inquiries about the processing status of your application will not be answered. For this reason we ask you to refrain from telephone inquiries or e-mail inquiries. We will contact you unsolicited.
Bitte sehen Sie auch von allgemeinen Anfragen zum Approbationsverfahren ab und nutzen Sie die auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen.
Please refrain from general inquiries about the licensing procedure and use the information provided on this website.
Aufgrund der Einstellung des Besucherverkehrs und Veränderungen in der Arbeitsorganisation der Landesdirektion Sachsen infolge der Corona-Virus-Pandemie sind persönliche Vorsprachen und die telefonische Erreichbarkeit bis auf Weiteres nicht möglich. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen derzeit ausschließlich auf dem Postweg oder per E-Mail an den jeweiligen Bearbeiter.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages nicht beantwortet werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, von telefonischen Anfragen oder E-Mail-Anfragen Abstand zu nehmen. Wir werden Sie unaufgefordert kontaktieren.
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Ihre Ansprechpartner:
- für Antragsteller mit Abschluss an der Universität Leipzig sowie für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing) für den Freistaat Sachsen und Zweitschriften für deutsche Antragsteller
0351 825-2002
- für Antragsteller mit Abschluss an der Technischen Universität Dresden sowie mit einem ausländischen Abschluss, die Ihre Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen werden sowie für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Certificate of good standing) für den Freistaat Sachsen (ausländische Antragsteller) und Zweitschriften für ausländische Antragsteller, gibt es folgende Ansprechpartner gemäß den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Antragsteller:
Buchstaben Aa-Ak, Am-Az, O 0351 8252229Buchstaben Al (Ärzte), C, G 0351 825-2226Buchstaben B, Al (Zahnärzte), X-Z 0351 825-2225Buchstaben D-F 0351 825-2254Buchstaben S-W 0351 825-2822Buchstaben H 0351 825-2242Buchstaben I, Al (Apotheker) 0351 825-2215Buchstaben K, L 0351 825-2222Buchstaben M, N 0351 825-2213Buchstaben J, P – R 0351 825-2214
Wir sind stets um eine zügige Bearbeitung aller Anträge bemüht, bitten aber um Verständnis, dass eine bevorzugte Bearbeitung einzelner Anträge nicht gewährleistet werden kann, da dies zu Lasten von älteren Anträgen gehen würde.
Sie können selbst wesentlich zu einer zügigen Bearbeitung beitragen, wenn Sie Folgendes beachten:
- Bitte alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig in der geforderten Form beibringen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie der zweiten Seite des Antragsformulars entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Monaten (EU-Abschlüsse) i. Ü. grundsätzlich vier Monate betragen kann, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
- Nach Antragstellung bitten wir dringend von weiteren Nachfragen abzusehen. Sollten wir Fragen haben, werden wir uns direkt an Sie wenden. Daher möchten wir Sie bitten, immer Ihre aktuelle Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Formulare und Bescheinigungen
- Antrag auf Erteilung der Approbation für Absolventen einer sächsischen Universität
- Antrag auf Erteilung der Approbation für Absolventen einer ausländischen Universität
- Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift
(Approbation/Berufserlaubnis) - Ärztliche Bescheinigung
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gesetzliche Regelungen